FS mit 17 - Fahrschule

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          FÜHRERSCHEIN MIT 17

Du willst schon vor Deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen?
                                            Kein Problem!
Hier findest du alle wichtigen Infos rund um den Führerschein mit 17!

Wann kann es losgehen?
Sobald du 16 1/2 Jahre alt bist, kannst du mit der Führerscheinausbildung anfangen.
Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung und 1 Monat vorher kannst du die praktische Prüfung machen.

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nur in Begleitung unterwegs sein!
Diese musst du bei der Antragstellung angeben. Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:

- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B
  (früher Klasse 3) besitzen
- Sie darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
- Sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.

Aber Keine Angst, die Begleitperson ist nicht dein Hilfsfahrlehrer! Allein du bist der verantwortliche Fahrzeugführer.

Schein statt Karte
Du erhältst noch nicht die Führerschein-Plastikkarte sondern eine Prüfbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort stehen auch die Begleitpersonen drin.
Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Geburtstages. Dein Führerschein wird dir zu deinem 18. Geburtstag zugeschickt.

Probezeit
Sobald du die Prüfbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit für 2 Jahre.

!Achtung! Beim Fahren musst du die Prüfbescheinigung UND Deinen Ausweis dabei haben. Die Prüfbescheinigung der Klasse B und BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L, jedoch gilt sie nur in Deutschland und Österreich!
                        
                                                           

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